Warum muss ich meinen alten Heizeinsatz im Kachelofen austauschen?

Der Gesetzgeber fordert die Stilllegung älterer Öfen und Holzbrandeinsätze, wenn diese die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte der 1.BimschV nicht einhalten. Der Grund hierfür liegt in der höheren Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung durch ältere Feuerungsanlagen.
Auch neuere Anlagen, die bis zum Jahr 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden
Aus diesem Grund müssen kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie z.B. ein Kamin oder Kachelofen folgende festgelegte Grenzwerte erreichen:
  • CO-Emission: weniger als 1250mg /m³
  • Staub Emission: weniger als 40 mg / m³
  • Wirkungsgrad: mindestens 75%

Welche Öfen müssen ausgetauscht werden?

  • Baujahr bis einschließlich 31.12.1974:Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2014
  • Baujahr zwischen 1975 und 1984: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2017
  • Baujahr zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
  • Baujahr zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024

Was kommt auf meinen alten Ofen zu?

Der Schornsteinfeger ist dazu verpflichtet alle Geräte auf Einhaltung der Immisionswerte zu überprüfen und bei Abweichungen diese entsprechend stillzulegen.
Da die Ofenhülle erhalten bleibt und nur der Einsatz ausgetauscht wird, ist die Umrüstung kostengünstig und effizient, da ein neues Gerät auch weniger Brennstoff benötigt.

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